Gutachten zur Sozialen Erhaltungsverordnung Eimsbüttel/Hoheluft-West/Stellingen-Süd liegt vor.

Am 26. Juli 2016 erfolgte der Senatsbeschluss über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für ein Gebiet in den Stadtteilen Eimsbüttel, Hoheluft-West, Stellingen und Harvestehude. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung,vergab daraufhin im Oktober 2016 den Auftrag zur Durchführung einer Repräsentativerhebung und Erstellung eines Gutachtens an das Hamburger Unternehmen konsalt Gesellschaft für Stadt- und
Regionalanalysen und Projektentwicklung mbH.

Das Gutachten zur Sozialen Erhaltungsverordnung Eimsbüttel/Hoheluft-West/Stellingen-Süd liegt vor und ist im Hamburger Transparenzportal einzusehen.

Gutachten Soziale Erhaltungsverordnung Eimsbüttel/Hoheluft-West/Stellingen-Süd 

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