Vorbereitung einer Sozialen Erhaltungsverordnung im Bezirk Eimsbüttel

Das Gebiet Eimsbüttel/Hoheluft-West/Stellingen-Süd ist aufgrund seiner zentralen Lage ein sehr begehrter Hamburger Wohnstandort. Der Hamburger Senat hat beschlossen, dass untersucht werden soll, ob eine Soziale Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet aufzustellen ist. Für eine solche Aufstellung müssen als Grundlage in der Voruntersuchung Hinweise auf Aufwertungs- und Verdrängungsprozesse vorliegen. Um die Anwendungsgrundlagen einer Sozialen Erhaltungsverordnung zu überprüfen, ist es erforderlich, eine Repräsentativerhebung durchzuführen und ein Gutachten zu erstellen.

 

Auftraggeberin:
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), Freie und Hansestadt Hamburg

Zentrale Aufgaben:

  • Erarbeitung Befragungskonzeptes
  • Koordinierung und Durchführung von ca. 2.100 Interviews
  • Aufbereitung und Auswertung der Daten, Berichterstellung

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