In den Bebauungsplänen der Hamburger HafenCity wurde eine Lärmschutzfestsetzung aufgenommen, die in Schlafräumen und Kinderzimmern während der Nachtzeit die Einhaltung eines Innenraumpegels von höchstens 30 dB(A) auch bei gekippten Fenstern vorschreibt. Eine solche Festsetzung stellt eine gesunde, ungestörte Nachtruhe für die Bewohner:innen sicher. Umgesetzt wird sie in Form von besonderen Schallschutzfenstern und Einzelmaßnahmen (wie etwa Kippbegrenzungen und absorbierenden Laibungen).
Die konsalt GmbH wurde im Juni 2017 mit der Durchführung einer explorativen Befragung von Bewohner:innen der HafenCity beauftragt, für deren Wohnungen besondere Fensterkonstruktionen zur Minderung des Außenlärms eingesetzt wurden.
Auftraggeberin:
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)
in Zusammenarbeit mit:
LÄRMKONTOR GmbH
Zentrale Aufgaben:
- Konzeption, Durchführung und Auswertung der Befragung mit Bewohnerinnen und Bewohnern
- Dokumentation und Aufarbeitung der Befragungsergebnisse