Lärmaktionsplanung

Für die Aufstellung eines Lärmaktionsplans muss die Öffentlichkeit nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie klar, verständlich und zugänglich informiert werden (Art. 9), sie muss an deren Entwicklung mitwirken und die Ergebnisse überprüfen können (Art. 8). Diese Vorgaben sind unmittelbar in die deutsche Gesetzgebung übernommen worden (§ 47 a-d Bundesimmissionsschutzgesetz). Die EG-Umgebungslärmrichtlinie sieht die Information und Mitwirkung der Öffentlichkeitsbeteiligung somit ausdrücklich vor.

Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung ist es, Informationen zu spezifischen Belastungs- und Belästigungssituationen zu bekommen sowie Vorschläge und Anregungen für Lärmminderungsmaßnahmen zu erhalten.

Seit vielen Jahren betreut konsalt deutschlandweit die Lärmaktionsplanungen in verschiedenen Städten und konzipiert ortsspezifische Veranstaltungs- und Beteiligungsformate. Dazu gehören Lärmforen, Informationsabende, Lärmspaziergänge, themenbezogene Werkstätten mit moderierten Arbeitsgruppen und auch online-basierte Beteiligungsmöglichkeiten.

Unsere Leistungsbausteine umfassen sowohl die Konzeption, Durchführung als auch die Moderation dieser Formate.

Wir arbeiten seit Jahren eng mit unseren Partnern LÄRMKONTOR GmbH und LK Argus Kassel und Berlin zusammen, sind daher mit der Fachsprache vertraut und können somit gut zwischen Laien und Fachleuten „dolmetschen“.

 

Zu unserem Leistungsspektrum gehören:

  • Konzeption, Vor- und Nachbereitung von ortsspezifischen Beteiligungsformaten
  • Moderation
  • Konzeption und Umsetzung von online-Beteiligungsformaten
  • Dokumentation
  • Öffentlichkeitsarbeit (Erstellung von Flyern, Broschüren, o.ä.)
  • Pressearbeit

Forschungsvorhaben zur Lärmaktionsplanung

 

Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Lärmaktionsplanung in verschiedenen Städten, u.a. in:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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