Lärmaktionsplanung – Aktuelle Projekte

Die Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in folgenden aktuellen Projekten Aufgabe der konsalt GmbH.

 

Hintergrund:

Die rechtliche Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die EG-Umgebungslärmrichtlinie vom 25.06.2002, die die Erarbeitung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen sowie die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit fordert. Im Jahr 2005 wurde die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde. Damit wurden in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ein sechster Teil mit dem Titel „Lärmminderungsplanung“ und die Paragrafen 47a bis 47f eingefügt. Das vorhandene Regelwerk sieht vor, dass für Ballungsräume über 250.000 Einwohner und für verschiedene Hauptlärmquellen (u.a. Straßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr) Lärmaktionspläne der ersten Stufe bis zum 18.07.2008 aufzustellen waren. In der nun anstehenden zweiten Stufe sollen  Lärmaktionspläne für Ballungsräume über 100.000 Einwohner und für Hauptlärmquellen (u.a. für Straßen > 3 Mio. Kfz/Jahr) bis zum 18.07.2013 aufgestellt werden.

In Artikel 9 der Richtlinie sowie in ihrer Umsetzung in das deutsche Recht in § 47d BImSchG wird gefordert, dass sowohl strategische Lärmkarten als auch Aktionspläne der Öffentlichkeitzugänglich gemacht werden müssen und dass die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmaktionsplanung informiert wird. Unter Öffentlichkeit versteht die Richtlinie sowohl Einzelpersonen, als auch Organisationen und Institutionen, die die „Öffentlichkeit“ repräsentieren. So zählen nicht nur die allgemeine Bevölkerung oder Betroffene dazu, sondern auch Verbände, Organisationen und Unternehmen, wie beispielsweise Umweltverbände, Verkehrsbetriebe, Wohnungsunternehmen, Bürgerinitiativen oder Interessengemeinschaften.

 

Aktuelle Projekte der Lärmaktionsplanung:

Koblenz
Hockenheim
Verden
Norderstedt 2. Stufe
Würzburg
Dortmund
Schenefeld

 

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