Lärmaktionsplanung Hockenheim

Mit rund 21.000 Einwohnern plant die Stadt Hockenheim die Überprüfung und Fortschreibung der Lärmminderungsplanung nach EG-Umgebungslärmrichtlinie. Das Siedlungsgebiet ist in Teilbereichen vor allem durch die Lärmquellen Straße und Schiene stark betroffen.

Artikel 9 der EG-Umgebungslärmrichtlinie sieht vor, dass Informationen für die Öffentlichkeit im Zuge der Lärmkartierung und der Erstellung der Lärmaktionspläne „deutlich, verständlich und zugänglich“ sein müssen. Darüber hinaus zielt sie darauf ab, dass die Öffentlichkeit auch die Möglichkeit zur Mitwirkung an der Erarbeitung der Lärmaktionspläne erhält (Artikel 8 d (7)). Die Ergebnisse der Mitwirkung müssen von den Behörden berücksichtigt und die Öffentlichkeit über die getroffenen Entscheidungen informiert werden.

Die Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans Hockenheim erfolgt durch die konsalt GmbH.

 

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