Überschwemmungsgebiete

Aufgrund der großen Hochwasserereignisse der letzten beiden Jahrzehnte verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat 2007 die Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Richtlinie 2007/60/EG). In der Richtlinie wird die Festlegung von Überschwemmungsgebieten als Instrument zur Hochwassergefahrenabwehr festgelegt.

In Hamburg führte 2014 die Bekanntgabe und vorläufige Sicherung von Überschwemmungsgebieten zu massiven Protesten von betroffenen Grundeigentümer:innen. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) führte daraufhin ein neues Berechnungsverfahren zur Überprüfung der vorliegenden Begrenzungen durch. Hierbei ergaben sich Verschiebungen der Begrenzungen der Überschwemmungsrisikogebiete. Die neuen Ergebnisse wurden im Rahmen mehrerer Informationsveranstaltungen in den betroffenen Gebieten vorgestellt und erläutert werden.

 

Auftraggeberin:
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt und Energie (BUE)

Zentrale Aufgaben:

  • Vorbereitung, Moderation und Dokumentation von Informationsveranstaltungen

Weitere Informationen finden Sie unter: www.hamburg.de/ueberschwemmungsgebiete/.

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