Alle fünf Jahre wird diese Frage mit einem Lärmaktionsplan auf Grundlage der EG-Umgebungslärmrichtlinie überprüft. Nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie ist die Stadt gehalten, in einem Turnus von fünf Jahren eine Lärmkartierung vorzulegen und eine darauf aufbauende Lärmaktionsplanung zu erarbeiten. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, die Lärmbelastung zu senken und die Lebensqualität in Flensburg zu erhöhen. Eine Beteiligung der Flensburger Bürgerinnen und Bürger an der Lärmaktionsplanung ist dabei ausdrücklich erwünscht.
Bis zum 31. März 2020 können Sie sich hier aktiv in die Lärmaktionsplanung der Stadt Flensburg einbringen. Sie können Beiträge zu unterschiedlichen Lärmthemen einreichen und Ihre persönlichen Lärmbrennpunkte auf einer Flensburg-Karte eintragen.
Hier geht es zur Website: www.laermaktionsplan-flensburg.de
konsalt ist im Rahmen der Lärmaktionsplanung in Flensburg mit der Moderation des Beteiligungsprozesses beauftragt.